Update vom 30.11.2020:
Der organisierte Sport setzt auch im Dezember weiter aus. Trainings- und Wettkampfbetrieb der Sportvereine sind in NRW und bundesweit bis mindestens 20. Dezember untersagt.

Ausgenommen von dem Verbot ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes im Freien. Zu den Individualsportarten zählt Einzelsport wie Joggen, Walken, Leichtathletik und Einzelgymnastik sowie Sportarten, die im Freien und mit einem Mindestabstand zum einzigen Spielpartner ausgeübt werden können, wie z.B. Tennis oder Golf. Jegliche Anleitung in Präsenz ist beim Sporttreiben z. Zt. untersagt.

Quelle: LSB NRW und Coronaschutzverordnung des Landes NRW

Vermutlich habt ihr die Medien-Berichterstattung dieser Woche verfolgt und wisst bereits Bescheid: Ab dem 2. November müssen wir eine Trainingspause einlegen und dürfen bis mindestens Ende des Monats nicht in die Halle. Der komplette Amateursportbetrieb wird im November lahmgelegt. Das gilt auch für gemeinsame Aktivitäten an der frischen Luft. Hier ist nur Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes zulässig.

Das ist natürlich nicht sehr erfreulich, aber wir alle müssen einen Beitrag dazu leisten, der weiteren Verbreitung von Corona-Infektionen entgegenzusteuern. Wir halten euch auf dem Laufenden und informieren euch, wenn absehbar ist, wann wir das Training wiederaufnehmen können. Bis dahin wünschen wir euch alles Gute. Haltet die Ohren steif und bleibt gesund!